Sicherheit und Ordnung
als kommunale Aufgabe
von Andreas Bothe
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist Aufgabe verschiedener Ordnungsbehörden. Die jeweiligen Bereiche des Ordnungsrechts weisen Bund, Ländern, sowie der Kreis- und Gemeindeebene unterschiedliche Zuständigkeiten zu.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2006.