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NRW: FDP will Finanzbedarf
der Kommunen untersuchen

 

Die FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag eingebracht, um den tatsächlichen Finanzbedarf der kommunalen Gebietskörperschaften empirisch ermitteln zu lassen (LT-Drucksache 16/2883). Nach Ansicht der Liberalen gibt es momentan keinerlei wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse zum tatsächlichen Bedarf der Kommunen. Stattdessen werde mit einem fiktiven Finanzbedarf operiert, dem eine fiktive Finanzkraft gegenübergestellt werde.

 

Der nordrhein-westfälische Landtag (Foto: Arno Bachert/pixelio.de)

 

Im September 2013 veranstaltete der Kommunalausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags eine Expertenanhörung zu diesem Antrag: Die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hielten die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf der Städte und Gemeinden für berechtigt. Beispielsweise sei in Thüringen der kommunale Finanzbedarf bereits ermittelt worden - auf dieser Basis fließe nun Geld vom Land. Allerdings habe dies nicht zu einer Befriedung geführt; viele Kommunen seien dort vor Gericht gezogen.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2013.


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