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Privat
vor Staat

 

von Jürgen Lenders

In der Sozialen Marktwirtschaft nach liberalem Verständnis sollte sich der Staat als Marktteilnehmer zurückhalten und seine Eingriffe auf ein Minimum begrenzen. Das gilt für die wirtschaftliche Betätigung aller staatlichen Ebenen und ganz besonders für die der Kommunen. Das Betreiben von kommunalen Unternehmen ist der wohl stärkste Eingriff in den Markt, weil er wettbewerbsverzerrend wirkt - dadurch ergeben sich negative Folgen für die Steuerzahler.

 

Kommunale Unternehmen greifen stark in den Markt ein. (Foto: LoB)

 

Eine Marktteilnahme des Staates sollte auch auf der kommunalen Ebene an strenge Hürden geknüpft werden. Es bedarf dieser Hürden, um zwischen notwendiger Daseinsvorsorge in den natürlichen Monopolen und den Bereichen zu unterscheiden, in denen die Kommune mit Gewinnabsicht handelt. Dabei sollte jedem Kommunalpolitiker klar sein: Mit unternehmerischem Handeln geht unweigerlich ein unternehmerisches Risiko einher. Private Unternehmer müssen dies in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Bei Kommunen wird allzu oft dieses Risiko nicht einkalkuliert, weil im Falle eines Scheiterns die Kosten von der Gesamtheit der Steuerzahler getragen werden, während die Vorteile leicht als politische Erfolge dargestellt werden können. Das ist allerdings keine verantwortliche Politik gegenüber den Steuerzahlern und den mittelständischen Betrieben, die mit einem kommunalen Unternehmen konkurrieren und allein aufgrund des unternehmerischen Risikos einen Wettbewerbsnachteil ausgleichen müssen. Die steuerliche Ungleichbehandlung wurde dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Betrachtet man über den Tellerrand der eigenen Kommune hinaus die Gesamtzahl an Markteingriffen durch die wirtschaftliche Betätigung aller Kommunen, so ist der Einfluss auf die Preisbildung als wettbewerbssteuerndes Element nicht von der Hand zu weisen. Was vielfach als akademische Diskussion abgetan wird, schadet ganz konkret der Effizienz des deutschen Mittelstandes und somit mittelbar auch dem Staat als Steuerempfänger.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2013.


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