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Gefahrenabwehr vor Ort
vorausschauend gestalten

 

von Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbandes der Feuerwehren in NRW

In der Kommunalpolitik ist das Thema Feuerwehr omnipräsent: Die Rathäuser beschäftigen sich mit Personalfragen, innerer Organisation, Beschaffungen usw. Das liegt vor allem daran, dass die Feuerwehren im ganzen Land als Einrichtungen der örtlichen Gefahrenabwehr in kommunaler Zuständigkeit agieren. Trotz unterschiedlicher landesrechtlicher Ausgestaltungen verbindet die Feuerwehren in Deutschland ihre kommunale Verankerung. Auch die Finanzierung der Feuerwehren fällt als kommunale Pflichtaufgabe grundsätzlich in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden.

 

Die Feuerwehr nimmt eine öffentliche und hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr wahr. (Foto: VdF NRW)

 

Strukturelle Vergleiche der Feuerwehren sind nur unter komplizierten Vorzeichen möglich und geben letztlich nur dem fachlich geschulten Betrachter Aufschluss. Notwendige Einsatzstärken und auch die stets hinterfragte Zahl der Standorte einer kommunalen Feuerwehr ergeben sich nicht allein aus einem Parameter, zum Beispiel der Einwohnerzahl. Auch die Flächengröße, topographische Besonderheiten, einzelne Gefahrenschwerpunkte, das Verkehrsnetz, die Siedlungs- und Gewerbestrukturen und nicht zuletzt die Struktur der verfügbaren Ressource "Feuerwehrmensch" sind zu beachten, um das richtige Maß und die notwendige Struktur der Feuerwehr einer Kommune festzulegen. Daher kann ohne den Blick auf jede einzelne Kommune keine grundsätzlich gültige Pauschalaussage getroffen werden, wie viel Feuerwehr eine Stadt oder Gemeinde braucht.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2013.


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