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Einsätze zur
Rettung von Tieren

 

von Ralf Fischer

Tiere sind im Sinne des bürgerlichen Rechts keine Sachen; vor allem Haustiere haben für ihre Besitzer aufgrund der emotionalen Bindung einen sehr hohen ideellen Wert. Wird zur Rettung von Tieren die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang für die Kosten des Einsatzes aufkommt. Je nach Bundesland gelten dafür unterschiedliche Regeln.

 

Haustiere genießen eine besondere Stellung. (Foto: LoB)

 

Geraten Tiere in Notlagen, wird häufig die Feuerwehr zur Durchführung der technischen Rettung alarmiert. Diese Einsätze sind mitunter sehr aufwendig und können hohe Kosten verursachen. So dauerte beispielsweise die Rettung eines Rauhaardackels, der durch die Feuerwehr aus einem verzweigten Fuchsbau befreit werden musste, elf Stunden. Aber nicht nur in solchen Ausnahmefällen stellt sich immer häufiger die Frage, ob die Kosten bei der Kommune verbleiben oder ob sie dem Tierhalter durch Kostenbescheid in Rechnung gestellt werden können.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2013.


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