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Bundestag stärkt
bürgerschaftliches Engagement

 

Der Deutsche Bundestag hat das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts" verabschiedet, mit dem zahlreiche Verbesserungen für ehrenamtlich tätige Bürger umgesetzt werden. Neben steuerrechtlichen Erleichterungen sollen Vereine zukünftig leichter Geld ansparen können, Haftungsrisiken werden klar definiert und Bürokratie wird abgebaut.

Das ehrenamtliche Engagement wird von mehr als 23 Millionen Freiwilligen getragen. Sie engagieren sich in Sportvereinen, Umweltverbänden, Kinder- und Jugendgruppen usw. Um dem Ehrenamt einen fairen und klaren Rechts- und Finanzrahmen zu geben, hat die christlich-liberale Koalition das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts auf den Weg gebracht. Unter anderem wurden die steuerfreien Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen deutlich erhöht: Übungsleiter, beispielsweise Schulbetreuer oder Sporttrainer, können zukünftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Und auch andere Ehrenamtliche profitieren durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale von 720 Euro, beispielsweise Hallenoder Platzwarte in Vereinen.

Viele Ehrenamtliche stellen sich die Frage, inwieweit sie bei der Ausübung ihres Engagements für mögliche Fehler und Schäden einzustehen haben. Auch hier wurde Klarheit geschaffen: Ehrenamtlich tätigeVereinsmitglieder und Mitglieder von Vereinsorganen haften in Zukunft nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


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