Skip to main content

Eingemeindungen Anfang des 20. Jahrhunderts
am Beispiel Spandaus

 

von Karl-Heinz Bannasch 

Kommunale Neugliederungen beschäftigten bereits in den vergangenen Jahrhunderten die Bürger und die Politik. In diesem Aufsatz werden Überlegungen und Beweggründe dargestellt, die zur Eingemeindung der märkischen Stadt Spandau als Verwaltungsbezirk von Berlin führten. Der erste von zwei Teilen beschreibt die Entwicklung von 1848 bis 1913.

 

Das 1913 eingeweihte Rathaus Spandau (Foto: ja)

 

Die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung beschloss am 27. April 1920 das "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin": Groß-Berlin war geboren.

Der damalige Berliner Oberbürgermeister Gustav Böß (DDP) verfasste mehrere Denkschriften zu einer Verwaltungsreform für Berlin und sprach sich für eine Reduzierung der Anzahl der Berliner Bezirke aus. 1928 unterbreitete er dafür konkrete Vorschläge, geändert wurde jedoch nichts. Die Nationalsozialisten setzten 1933/34 die demokratischen Selbstverwaltungsorgane der Bezirke außer Kraft und 1938 kam es zu einer kleineren Gebietsreform, Spandau bekam ein Stück Charlottenburgs hinzu. Bis in unsere Tage sollte die Diskussion über eine Gebietsreform Berlins nicht abreißen. Ob nach der Neugestaltung der Bezirke 2001 die Diskussion weiterer Gebietsreformen abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten. Oftmals ist die Diskussion auch mit der Frage des Zusammenschlusses Berlins mit dem Land Brandenburg verbunden worden. Aber diese Gedankenspiele wurden immer wieder verworfen, entweder durch die Wähler oder die Politiker.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2013.


© 2006 - 2013 (2024) - das rathaus - Zeitschrift für Kommunalpolitik