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Was bedeutet der Vorschlag
zur EU-Konzessionsrichtlinie?

 

von Nadja Hirsch 

Wird die Wasserversorgung privatisiert? Die richtige Antwort auf diese Frage lautet wohl "jein". Nachdem der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments den Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe Ende Januar 2013 gebilligt hatte, bestimmte das Thema vor allem die deutschen Schlagzeilen. Der folgende Überblick soll zeigen, ob die Behauptungen, Befürchtungen und Besänftigungsversuche der europäischen Entscheidungsträger, der kommunalen Betroffenen und der Medien richtig sind.

 

Viele deutsche Kommunen lehnen die Privatisierung der Wasserversorgung ab. (Foto: LoB)

 

Am 20. Dezember 2011 unterbreitete die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren Vorschlag über die Vergabe von Konzessionen. Ziel der Richtlinie ist es, EU-weit einheitliche Regeln bei der Konzessionsvergabe für Dienstleistungen zu schaffen. Dadurch sollen Urteile des Europäischen Gerichtshofs auf dem Gebiet der Ausschreibungen konkretisiert und Kriterien festgelegt werden. Die Richtlinie soll Rechtssicherheit schaffen und Grauzonen vermeiden. Zudem soll sie Wettbewerb und Chancengleichheit zwischen Unternehmen fördern sowie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in die Verfahren bringen. Dies soll eine bessere Kontrolle über die Verwendung von Steuergeldern ermöglichen und einen Beitrag zur Bekämpfung von Günstlingswirtschaft, Betrug und Korruption leisten. Unter die von der Richtlinie erfassten Konzessionen fallen u.a. die Stromversorgung, der Betrieb eines Parkhauses und die Wasserversorgung.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2013.


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