Skip to main content

Öffentliche Gebühren
unterliegen nicht dem Kartellrecht

 

Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission sind mit ihrer Forderung gescheitert, das nur für Preise geltende Kartellrecht auch auf Gebühren auszudehnen.

Am 5. Juni 2013 erzielte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf Initiative des Bundesrates wurde dabei beschlossen, in Paragraph 130 Absatz 1 GWB folgenden Satz 1a einzufügen: "In Bezug auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge findet eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle nicht statt."

Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen begrüßten das Vermittlungsergebnis: Eine Ausdehnung des Kartellrechts auf Gebühren hätte tiefgreifende Einschnitte in die kommunale Leistungserbringung und Gestaltungshoheit bedeutet.

Die Monopolkommission kritisierte die Entscheidung des Gesetzgebers. Damit würden Monopolstellungen bei der öffentlichen Wasserversorgung ausdrücklich gegen kartellbehördliche Interventionen abgesichert. Es sei nicht ersichtlich, weshalb es aus Gründen der Daseinsvorsorge erforderlich ist, kommunalen Betrieben im Bereich der Trinkwasserversorgung die Möglichkeit zur "Flucht ins Gebührenrecht" und damit zur Entgeltüberhöhung zu geben. Der Vorsitzende der Monopolkommission Professor Dr. Daniel Zimmer sagte: "Besonders bedenklich ist es, dass die neu eingeführte Ausnahme für Gebühren und Beiträge nicht auf rein lokale Fälle wie z.B. Wassergebühren beschränkt ist, sondern allgemein alle Gebühren und Beiträge im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Leistungen des Staates umfasst - von Abfallgebühren bis hin zur Straßenmaut."

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört es unter anderem, zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung zu nehmen.


© 2006 - 2013 (2024) - das rathaus - Zeitschrift für Kommunalpolitik