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Glasverbot der Stadt
Konstanz gescheitert

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 26. Juli 2012 das "Glasverbot" am Bodenseeufer für unwirksam erklärt (Az.: 1 S 2603/11). Das Verbot ist nach Ansicht der Richter rechtswidrig, weil keine abstrakte Polizeigefahr besteht.

 

Das Bodenseeufer sollte vor Verunreinigungen geschützt werden. (Foto: Henning Hraban Ramm / pixelio.de)

 

Im Juli 2011 hatte die Stadt Konstanz eine "Polizeiverordnung zum Schutz des frei zugänglichen Seeufers vor Verunreinigungen und den damit einhergehenden Gefahren" erlassen. Danach war das Mitführen zerbrechlicher Behältnisse verboten, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar war, dass deren Inhalt beim dauerhaften Verweilen konsumiert werden sollte.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 5/2012.


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