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Wohnen als
menschliches Grundbedürfnis

 

von Hans-Wilhelm Baumann

Jeder Mensch braucht Raum zum Wohnen, in dem er in Würde leben kann. Welche Aufgaben ergeben sich daraus für die Politik, welche Gestaltungsmöglichkeiten bleiben der Politik vor Ort und was kennzeichnet einen liberalen kommunalpolitischen Beitrag zur Wohnungspolitik?

 

Wohnhaus in Berlin-Moabit (Foto: Christophe Hilbring)

 

Um die Tiefe der Aufgabe zu erfassen und sich über das Woher und Wohin zu orientieren, ist es erforderlich, sich eingangs mit den individuellen und gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen auseinanderzusetzen, die sich an das Wohnen und den Wohnungsbau als ein Grundbedürfnis richten.

"Die Wohnung ist unverletzlich" lautet Artikel 13, Satz 1 des Grundgesetzes. Die Wohnung steht damit im Rang eines Raumes, in dem der jeweilige Bewohner seine Souveränität lebt – unabhängig ob Eigentümer oder Mieter. Garantiert wird diese Souveränität durch das allgemeine Betretungsverbot gegen den Willen des Bewohners, außer auf einen richterlichen Beschluss hin oder zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. Voraussetzung für die alltägliche Sicherung ist die amtliche Abgeschlossenheitsbescheinigung, ohne die zum Wohnen benutzte Räume lediglich Unterkünfte sind.

Aus der staatlichen Garantiepflicht dieser Grundrechte folgt die politische Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass für jeden seiner Bürger eine unverletzliche Wohnung möglich ist, in der er in Würde leben kann.

Die individuellen Wünsche an das Wohnen sind je nach Lebenssituation der Wohnenden sehr unterschiedlich: Licht, Luft, Sonne und Immissionsschutz, familiengerechtes, altengerechtes, mehrgenerationengerechtes, ökologisches Wohnen u. v. m.

Es muss Wahlmöglichkeiten geben im Angebot von Mietwohnungen und im Angebot von Grundstücken für Bauherren – und dies mit angemessener Größe und angemessenem Preisniveau im Verhältnis zu den sonstigen Lebenshaltungskosten. Dieser Punkt ist besonders wichtig aus der Sicht des Mieters. Daraus folgt das politische Ziel, jedem Bürger nicht nur eine Wohnung zu verschaffen, sondern auch die Möglichkeit, sie individuell zu gestalten. Je näher man dem quantitativen Ziel "eine Wohnung für jeden Haushalt" kommt, desto bedeutender wird das qualitative Ziel der "Erfüllung individueller Wünsche". Zum Schluss stellt sich dann die Frage, wer das alles bezahlt.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 6/2012.


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