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Mecklenburg-Vorpommern:
Bürgernahe Struktur der Amtsgerichte erhalten

 

von Friederike Teuscher

Der von SPD und CDU geschlossene Koalitionsvertrag sieht vor, die Zahl der Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern an die neue Kreisstruktur anzupassen. Die Landesregierung plant deshalb, die Zahl der Gerichtsstandorte von 21 auf acht oder sogar nur fünf zu verringern. Zum Jahresende 2012 soll dem Landtag ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) Mecklenburg-Vorpommern lehnt die geplante Gerichtsstrukturreform der Amtsgerichte in dem aktuell beabsichtigten Umfang ab. Mit der Verringerung der Anzahl der Amtsgerichte geht der Anspruch der Bürger auf eine bürgernahe und schnelle gerichtliche Hilfe vor Ort verloren. Insbesondere Familien-, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten erfordern aber eine zügige und unkomplizierte Lösung ohne lange Fahrtstrecken.

Der VLK-Landesvorsitzende Gino Leonhard erklärte: "Die Erreichbarkeit der Gerichte ist bei Entfernungen von über 100 Kilometern nicht gesichert und für viele Bürger nicht mehr zumutbar. Der Rechtsstaat darf sich auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht aus der Fläche zurückziehen, denn die bisherige Struktur der Amtsgerichte hat sich bewährt. Amtsgerichte sind Ausdruck gelebter Rechtsstaatlichkeit und tragen erheblich zum Verständnis der Bürger vom Rechtsstaat bei." Außerdem würden ehrenamtliche Tätigkeiten durch die Pläne der Landesregierung zur Gerichtsstrukturreform erschwert. Die Arbeit der Vereinsvorstände für das Vereinsregister und der ehrenamtlich tätigen Richter würde zeit- und kostenaufwendiger.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 3/2012.


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