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Kommunaler Finanzausgleich
muss neu geregelt werden

 

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 14. Februar 2012 entschieden, dass die Finanzzuweisungen des Bundeslandes angesichts stark gestiegener Sozialausgaben nicht ausreichen, um den Kommunen eine der Landesverfassung entsprechende angemessene Finanzausstattung zu sichern (Az.: VGH N 3/11). Der Landesgesetzgeber wurde aufgefordert, den kommunalen Finanzausgleich bis zum 1. Januar 2014 neu zu regeln und dabei auch die Zuweisungen an die Kommunen deutlich und effektiv zu erhöhen.

Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass die Finanzprobleme der Kommunen weitgehend fremdbestimmt seien. Sie wiesen darauf hin, dass das Land verpflichtet ist, die finanziellen Belange seiner Kommunen auf Bundesebene als eigene zu wahren und durchzusetzen.

 

 

Die Bundesvereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) begrüßt diese Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, erklärte der Vorsitzende Wolfram Dette. Das Urteil sei nicht nur für Rheinland-Pfalz wegweisend, sondern habe auch Auswirkungen auf die Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in anderen Bundesländern. Entscheidend sei, dass das Gericht auf die steigende Aufgaben- und Ausgabenbelastung der Kommunen durch die Leistungsgesetzgebung des Bundes und der Länder verwiesen habe und eine angemessene Finanzausstattung einfordere.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) sagte nach dem Urteil: "Die Einführung des Konnexitätsprinzips zwischen Bund und Kommunen halte ich jetzt für überfällig." Wolfram Dette verwies darauf, dass die FDP-Bundestagsfraktion bereits vor drei Jahren ein solches Konnexitätsprinzip für das Grundgesetz vorgeschlagen habe. Leider hätten dies damals alle anderen Bundestagsfraktionen abgelehnt.

Der Bundesvorsitzende der VLK forderte die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-geführten Bundesländer auf, sich der Initiative des rheinland-pfälzischen Finanzministers anzuschließen und gemeinsam mit Union und FDP das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz zu verankern: "Ein solches Konnexitätsprinzip zwingt Bundesregierung und Bundestag dazu, sich vor der Verteilung von Wohltaten und vor der Verabschiedung von Leistungsgesetzen genaue Gedanken darüber zu machen, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann und dies nicht mehr der Verantwortung der Kommunen zu überlassen."


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