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Kommunale Frauen-
oder Gleichstellungsbeauftragte

 

von Elke Heer 

Wenn die Entwicklung hin zur Chancengleichheit im gleichen Tempo weitergeht wie bisher, wird es einer Untersuchung der UNO zufolge noch 480 Jahre dauern, bis die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht ist. Um diesem Prozess etwas mehr Schwung zu verleihen, ist in einigen Bundesländern die Bestellung von Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten durch Landesgesetze verbindlich geregelt: Abhängig von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune wird es zur kommunalen Pflichtaufgabe, ein solches Amt einzurichten.

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." So lautet Artikel 3 (2) des Grundgesetzes. Um diesem Satz in der kommunalen Realität mehr Bedeutung zu verleihen, richten Kommunen die Position einer Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten ein.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2012.


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