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Frauenquote in der Kommunalpolitik:

Kontra

 

von Gérard Bökenkamp

Emanzipation ist ein großes Ziel. Es geht dabei um die Beseitigung rechtlicher Benachteiligungen. Der große preußische Reformer Freiherr von Hardenberg brachte es auf die einfache Formel "gleiche Rechte - gleiche Pflichten". Liberalismus und Frauenbewegung waren Verbündete in ihrem Ziel, Gleichheit vor dem Gesetz herzustellen.

Mit der Quotenpolitik verabschiedet man sich von dem Ideal der Rechtsgleichheit. Der einzelne Bewerber um eine Stelle oder ein Amt wird dann rechtlich nicht als Neutrum behandelt, als freies und nur für seine eigenen Handlungen und Leistungen verantwortliches Individuum, sondern gemäß seiner Zugehörigkeit zu einer Gruppe.

Der Einzelne hat wenig Einfluss auf die statistische Geschlechterverteilung - sei es in der Kommunalpolitik oder in den Aufsichtsräten.

Quoten erweitern und begrenzen Chancen von Menschen aufgrund der statistischen Verteilung, für die diese aber gar nichts können. Hier stellt sich die grundsätzliche ethische Frage: Darf der Staat den einzelnen Menschen ungerecht und diskriminierend behandeln, um ein aufs Ganze gesehen vielleicht erstrebenswertes Ziel zu erreichen? Die Antwort lautet nein. Niemand darf wegen seiner kollektiven Zugehörigkeit rechtlich gesondert behandelt werden.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 2/2012.


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