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Demokratie
als Mannschaftssport

 

von Robert Hotstegs

Der Platz in den Nachrichten war heiß umkämpft: Ein Spiel der Fußball-EM ließ den Fernsehsendern nur wenig Zeit. Und dennoch wurde neben der Euro-Krise über ein lokales Thema berichtet - über den Bürgerentscheid in München zum Ausbau des Flughafens. Aber dem Grunde nach hatte sich hier Lokalpolitik einen Spitzenplatz in der Nachrichtenlandschaft erobert. In Zukunft könnte dies häufiger der Fall sein, wenn echte Bürgerbeteiligung im Sinne einer Bürger-Entscheidung weiterhin gefragt bleibt und die Landesgesetzgeber die noch bestehenden Hürden absenken. Der Föderalismus erlaubt dabei auch von anderen Bundesländern zu lernen oder gemeinsame Fehler und Schwachstellen zu erkennen.

 

Bürgerbegehren sind eine Form der Bürgerbeteiligung.
(Foto: Mehr Demokratie e.V.)

 

Bürgerbeteiligung kennt viele Spielarten: formlose und manchmal auch fruchtlose Anregungen, Beschwerden oder Bürgerbefragungen. Förmliche Anhörungen (wie im Baurecht), die aber eben vor allen Dingen eine An-"Hörung" darstellen und keine Übertragung von Entscheidungskompetenzen. Die effektivste Form der Bürgerbeteiligung ist die Möglichkeit des Bürgers, sich selbst eine Letztentscheidung wieder zurückzuholen. Dabei unterstellen alle Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen, dass grundsätzlich das durch Wahl legitimierte Gremium (Rat, Gemeinderat, Stadtverordnetenversammlung u.ä.) die Aufgabe übertragen bekommen hat, die politischen Leitentscheidungen und eben auch Letztentscheidungen zu treffen. Dieses Entscheidungsrecht ist für die Legislaturperiode gleichsam nur geborgt, es muss in der nächsten Wahl erneut erstritten werden.

Sind die Bürgerinnen und Bürger der Auffassung, sie möchten eine Entscheidung anstelle des gewählten Gremiums selbst treffen (initiatorisches Begehren) oder eine Entscheidung des Gremiums aufheben (kassatorisches Begehren), eröffnen die Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen, ein Bürgerbegehren einzuleiten.  Die darin formalisierte Massenpetition enthält den Appell, nicht das Gremium, sondern die lokalen Wählerinnen und Wähler entscheiden zu lassen. Häufig besteht auch die Möglichkeit, dass das Gremium selbst ein derartiges Verfahren einleitet und durch (qualifizierte) Mehrheit die Entscheidung an die Bürger abgibt. In diesen Fällen spricht man von einem Ratsbürgerbegehren oder Ratsreferendum.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 4/2012.


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