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Altlasten und
altlastverdächtige Flächen

 

von Michael Büssemaker

Wissenschaftlich-technisch wird zwischen Altlasten, Altablagerungen und altlastverdächtigen Flächen unterschieden. Seit 1995 werden bundesweit einheitliche und systematisch aufgebaute Altlastkataster geführt. Die Bodennutzung oberhalb oder im Umfeld eines im Altlastkataster verankerten Vorhabens ist langwierig und kompliziert.

 

Von einer Altlast oder Altablagerung können Gefahren ausgehen. (Foto: LoB)

 

Das Bundesbodenschutzgesetz definiert Altlasten folgendermaßen: "Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind […] stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind […] und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist […]." Durch Altlasten werden schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen.

Bereits 1989 hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Definition erweitert: Danach handelt es sich bei Altlasten um verlassene und stillgelegte Ablagerungsplätze mit kommunalen oder gewerblichen Abfällen, stillgelegten Aufhaldungen und Verfüllungen mit Produktionsrückständen in Verbindung mit Bergematerial und Bauschutt sowie illegale "wilde" Ablagerungen der Vergangenheit (BT-Drucksache 11/6191).

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2012.


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