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Haushaltsausgleich
im doppischen System

 

von Walter Hartmann

Es ist eine einfache Forderung und gleichzeitig eine Binsenwahrheit: Der Haushalt muss ausgeglichen sein. Das bedeutet im kameralen System, dass die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts decken und zusätzlich eine Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt ermöglichen. Etwas vereinfacht gesagt dient diese Pflichtzuführung dazu, die regelmäßigen Tilgungen aus den Kreditverpflichtungen der Kommune zu leisten.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Heft 1/2007.

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